Andreas Hübscher

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Andreas Hübscher ist Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Er vertritt Einzelpersonen und berät sowohl Gemeinwesen als auch Unternehmen in haftpflichtrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und privatversicherungsrechtlichen Belangen. Seine Tätigkeit fokussiert auf komplexe Personenschäden aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit. Vor Gericht vertritt Andreas Hübscher seine Klientschaft mitunter gegenüber Haftpflichtversicherungen, der Invalidenversicherung, Unfallversicherungen, Pensionskassen, Krankentaggeldversicherungen sowie gegenüber Lebensversicherungsgesellschaften. 

Insbesondere nach einem Verkehrsunfall, einem Arbeitsunfall oder im Falle eines Arztfehlers kümmert sich Andreas Hübscher umfassend um die Anliegen der Betroffenen. Gemeinsam mit seiner Klientschaft durchleuchtet er deren gesamte Versicherungssituation und unterstützt sie gleichzeitig in Belangen des Arbeitsrechts und der Wiedereingliederung. Über spezielle Kenntnisse verfügt Andreas Hübscher im versicherungsrechtlichen Umgang mit psychischen Krankheiten. Dabei prüft er Entscheide der involvierten Versicherungen, trägt mit seiner Klientschaft die vorhandene ärztliche Berichterstattung zusammen und nimmt bei Bedarf und auf Wunsch auch Rücksprache mit behandelnden Psychiaterinnen und Psychiatern. Grosse Erfahrung hat Andreas Hübscher bei der Analyse von psychiatrischen Gutachten. Diese Gutachten untersucht er anhand der Angaben der Klientschaft und der behandelnden Ärzteschaft insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit auf ihre Zuverlässigkeit. Nötigenfalls unterstützt Andreas Hübscher seine Klientinnen und Klienten auch beim Einholen eines eigenen Gutachtens. Eine weitere Kernkompetenz von Andreas Hübscher liegt sodann in der Beurteilung von Kausalitätsfragen in Verfahren der Unfallversicherung und in haftpflichtrechtlichen Verfahren. Vor allem bei Verletzungen der Schulter, der Knie, der Fussgelenke oder anderer Gelenke ist eine Abgrenzung von Unfallfolgen und degenerativen Zuständen häufig schwierig. Andreas Hübscher prüft gemeinsam mit seiner Klientschaft, ob die Beurteilung der Versicherung zutrifft, ob abweichende Einschätzungen vorliegen, oder ob weitere Abklärungen nötig sind.

Andreas Hübscher schloss 2006 sein Studium an der Universität Fribourg ab. Bevor er 2008 das Anwaltspatent erwarb, absolvierte er Praktika in einer Anwaltskanzlei im Kanton Aargau, am Bezirksgericht Zurzach und bei ABB Schweiz AG. Von 2009 bis 2021 war er als Rechtsanwalt bei chkp. ag Rechtsanwälte Notariat in Muri und Bremgarten tätig. 2013 schloss er an der Universität St. Gallen die Fachausbildung Haftpflicht- und Versicherungsrecht mit CAS ab. An der Universität Luzern absolvierte er 2017 einen weiteren Zertifikatsstudiengang und erlangte anschliessend den Titel Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht.

Nebenberuflich engagiert sich Andreas Hübscher als Vorstand der Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten, der Die Mitte Baden und des Quartiervereins Altstadt Baden.