Vertragsrecht

Sie schliessen täglich Verträge, oft ohne sich dessen wirklich bewusst zu sein. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Mietvertrag, einen Kaufvertrag, einen einfachen Auftrag, einen Maklervertrag, einen Arbeitsvertrag, um allgemeine Geschäftsbedingungen, einen Leasingvertrag, einen ARGE-Vertrag oder einen Werkvertrag handeln. Bei Alltagsgeschäften ist der Vertragsinhalt oft schnell definiert und es braucht keine besonderen Kenntnisse, um einen Vertrag abzuschliessen. Der Teufel versteckt sich jedoch häufig im Detail und oft werden allgemeine Vertragsbedingungen (ABV) ungelesen akzeptiert, wodurch der tatsächliche Vertragsinhalt unbekannt bleibt. Um zu wissen, was Ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertrag sind, ist professionelle Beratung zeitweise unabdingbar. Mit guter Vertragsgestaltung können viele Konflikte vermieden werden, weshalb sich eine frühe Einbindung unserer auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwältin für Sie lohnen kann. Auch bei bereits geschlossenen Verträgen können unsere Spezialistin Ihnen Unterstützung bieten, sei es bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsabschluss, bei einer Vertragsprüfung oder der Auslegung und Interpretation von Verträgen. Rasche Auffassungsgabe, vernetztes Denken und lösungsorientierte Beratung sind dabei unsere Stärken. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen um Verträge beratend zur Seite und vertreten Sie vor sämtlichen Behörden, Gerichten oder in Schiedsverfahren.

  • Werkvertrag 
  • Kaufvertrag 
  • Arbeitsvertrag 
  • Mietvertrag 
  • Auftrag 
  • Maklervertag 
  • Leasingvertrag 
  • Einfache Gesellschaft / ARGE-Vertrag 
  • Allgemeines Vertragsrecht (OR AT) 
  • Geschäftsführung ohne Auftrag 
  • Innominatkontrakte (gesetzlich nicht geregelte Verträge)