Haftpflichtrecht

Das Leben birgt viele Risiken. Der Strassenverkehr ist für alle Teilnehmer mit Gefahren versehen. Bei der Verrichtung der Arbeit können sich Unfälle ereignen. Ein ärztlicher Eingriff kann zu unerwünschten Nebenfolgen führen. Selbst das staatliche Handeln verursacht mitunter Schäden. In derartigen Situationen gilt es zu prüfen, ob nicht verantwortliche Personen wie Motorfahrzeughalter, Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeberinnen oder der Staat beziehungsweise deren Haftpflichtversicherungen die eingetretenen Schäden zu decken haben. Hierbei bieten wir Ihnen anwaltliche Unterstützung, von der Abklärung der Haftungsgrundlagen, über die Berechnung des eingetretenen Schadens und die Bestimmung einer Genugtuung bis zur Vertretung in einvernehmlichen Verfahren mittels einer Entschädigungsvereinbarung zwischen der betroffenen und der haftenden Person. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, erfolgt nach sorgfältiger Abwägung von Chancen und Risiken sowie der anfallenden Kosten auch eine Vertretung auf dem Prozessweg. 

Sollten einer haftpflichtrechtlichen Auseinandersetzung sozialversicherungsrechtliche oder sonstige versicherungsrechtliche Fragen vorgelagert sein, unterstützen wir Sie auch hierbei. Unser Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht ist spezialisiert in der Abwicklung komplexer Personenschadenfälle. Er macht Sie auf Ihre Ansprüche sowie auf Ihre Rechte bei der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen aufmerksam. Sie werden aber auch über Ihre Pflichten (bspw. Schadenminderungspflicht) ins Bild gesetzt. Nicht zuletzt stellen wir sicher, dass Sie in teilweise mehrere Jahre dauernden Angelegenheiten nicht den Überblick verlieren, koordinieren die Verfahren verschiedener involvierter Versicherungen und stellen sicher, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren.